Einsichtnahme der Klausuren des WS 2019/20 am 03.07.2020

Liebe Studierende,

die Einsichtnahme für die Klausuren des Lehrstuhls für Rechnungswesen und Controlling im WS 2019/20 ist für

Freitag, den 03.07.2020,

anberaumt.

Die Einsichtnahme ist nur nach Anmeldung während eines individuell zugewiesenen Zeitfensters möglich.

Bitte wenden Sie sich bis zum

Mittwoch, den 17.06.2020, 12:00 Uhr,

per E-Mail an die aktuelle Betreuerin bzw. den aktuellen Betreuer der betreffenden Lehrveranstaltung, um ein individuelles Zeitfenster für die Einsichtnahme zu erhalten.

Bitte bringen Sie zur Klausureinsicht einen Ausdruck der Bestätigung des Einsichtnahmetermins und einen Personalausweis oder Reisepass sowie den Studierendenausweis mit.

Auskünfte zur Bewertung der Klausur werden, mit Ausnahme des jeweiligen Notenschlüssels, vor Ort nicht erteilt. Es wird insbesondere vor Ort keine Musterlösung bereitgestellt. Machen Sie sich bitte während der Einsichtnahme zu möglichen Einwänden Notizen und stellen Sie Ihre Fragen zur Bewertung Ihrer Klausur per Mail an die jeweilige Betreuerin/den jeweiligen Betreuer im Anschluss an die Einsichtnahme. Das Abfotografieren der Klausuren ist nicht gestattet und führt bei Verstoß zum Abbruch der Einsichtnahme.

Aufgrund der Maßnahmen der FAU zur Einschränkung der COVID19-Pandemie sind bei der Einsichtnahme weiterhin besondere Hygienevorschriften einzuhalten:

(1) Allgemeine Infektionswege und Infektionsschutz-Hinweise
Bitte beachten Sie die Informationen zu Coronavirus SARS-CoV-2 – insbesondere Verlauf und Meldekette, allgemeine Schutzmaßnahmen und richtiges Händewaschen. Jeder und jede wird angehalten, durch regelmäßiges Händewaschen und Einhaltung der Hust- und Niesetikette (Niesen nur in die Armbeuge) zur Reduzierung des Infektionsrisikos beizutragen. Genauere Informationen finden Sie auf der FAU-Website Richtlinien zur Hygiene bzw. auf der Website des Sachgebietes Arbeitssicherheit.

(2) Teilnahme an Klausureinsicht
Erkrankte Personen, insbesondere solche mit Symptomen einer Atemwegserkrankung oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen, dürfen an der Klausureinsicht nicht teilnehmen. Gleiches gilt für Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu nachweislich an COVID-19 Erkrankten hatten (Kontaktpersonen der Kat. I und II). Falls Sie akute respiratorische Symptome (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen) oder Fieber aufweisen, dürfen Sie an der Klausureinsicht nicht teilnehmen. Falls Sie Symptome feststellen, benachrichtigen Sie bitte den Lehrstuhl per E-Mail.

(3) Mindestabstand
Bitte achten Sie beim Zugang zur Klausureinsicht streng auf die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m zu anderen Personen. Dies gilt auch und besonders für Ihre Anwesenheit im Wartebereich. Bilden Sie bitte in diesem Bereich eine Schlange mit einem Mindestabstand von 1,5 m. Den Anweisungen des Personals ist dringend Folge zu leisten. Tragen Sie bitte unbedingt im Wartebereich sowie während der Klausureinsicht einen Mund-Nase-Schutz (Hauptinfektionsweg: Tröpfcheninfektion).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Einsichtnahme ohne vorherige Anmeldung und Zuweisung eines Zeitfensters oder zu einem anderen als dem zugewiesenen Zeitfenster ausgeschlossen ist.

Wenn Sie den Termin nicht selbst wahrnehmen können, ist die Einsichtnahme in Vertretung möglich (Erforderliche Dokumente: Personalausweis oder Reisepass der Vertreterin/des Vertreters, Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der/des Vertretenen und schriftliche, eigenhändig unterschriebene Vollmacht der/des Vertretenen).

Bei Verstoß gegen die Hygienevorschriften (z. B. fehlende Maske) wird die Einsichtnahme verweigert bzw. abgebrochen.

Bitte unterstützen Sie uns bei der sicheren Durchführung der Einsichtnahme.

Mit besten Grüßen

Prof. Dr. Thomas M. Fischer und das RECON-Team

Merkliste für Einsichtnahme
  • Atemmaske
  • Ausdruck der Terminbestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass und Studierendenausweis
  • Zettel und Stift für Notizen sowie ggf. Taschenrechner (Smartphones können nicht genutzt werden)
  • Vertretung: Eigenen Personalausweis oder Reisepass, Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der/des Vertretenen, unterschriebene Vollmacht der/des Vertretenen zur Einsichtnahme