Einsichtnahme der Klausuren des WS 2020/2021 am 20.05.2021

Liebe Studierende,

die Einsichtnahme für die Klausuren des Lehrstuhls für Rechnungswesen und Controlling im WS 2020/2021 ist für

Donnerstag, den 20.05.2021,

anberaumt.

Die Einsichtnahme ist nur nach Anmeldung während eines individuell zugewiesenen Zeitfensters möglich.

Bitte melden Sie sich bis

Freitag, den 14.05.2021, 12:00 Uhr,

via StudOn zur Klausureinsicht an.

Die Zuteilung der individuellen Zeitfenster erfolgt im Anschluss per E-Mail. Bitte bringen Sie zur Klausureinsicht einen Ausdruck der Bestätigung des Einsichtnahmetermins und einen Personalausweis oder Reisepass sowie den Studierendenausweis mit.

Auskünfte zur Bewertung der Klausur werden, mit Ausnahme des jeweiligen Notenschlüssels, vor Ort nicht erteilt. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass zur Vermeidung von COVID-19-Infektionen und aus Hygienegründen vor Ort keine Musterlösung bereitgestellt werden kann. Machen Sie sich bitte während der Einsichtnahme zu möglichen Einwänden Notizen und stellen Sie Ihre Fragen zur Bewertung Ihrer Klausur per Mail an die jeweilige Betreuerin/den jeweiligen Betreuer im Anschluss an die Einsichtnahme. Das Abfotografieren der Klausuren ist nicht gestattet und führt bei Verstoß zum Abbruch der Einsichtnahme.

Aufgrund der Maßnahmen zur Einschränkung der COVID-19-Pandemie sind bei der Einsichtnahme die üblichen Hygienevorschriften der FAU einzuhalten:

(1) Hinweise zum Infektionsschutz
Bitte beachten Sie die Informationen auf der FAU-Website Richtlinien zur Hygiene bzw. auf der Website des Sachgebietes Arbeitssicherheit.

(2) Teilnahme an der Klausureinsicht
Erkrankte Personen, insbesondere solche mit Symptomen einer Atemwegserkrankung oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen, dürfen an der Klausureinsicht nicht teilnehmen. Gleiches gilt für Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu nachweislich an COVID-19 Erkrankten hatten (Kontaktpersonen der Kat. I und II). Falls Sie akute respiratorische Symptome (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen) oder Fieber aufweisen, dürfen Sie an der Klausureinsicht nicht teilnehmen. Sie sind zur Selbstkontrolle der Symptomfreiheit am Tag der Klausureinsicht verpflichtet! Falls Sie Symptome feststellen, benachrichtigen Sie bitte den Lehrstuhl per E-Mail.

(3) Mindestabstand und Maskenpflicht
Bitte achten Sie beim Zugang und beim Auslass zur Klausureinsicht streng auf die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m zu anderen Personen. Dies gilt auch und besonders für Ihre Anwesenheit im Wartebereich. Bilden Sie bitte in diesem Bereich eine Schlange mit einem Mindestabstand von 1,5 m. Den Anweisungen des Personals ist dringend Folge zu leisten. Tragen Sie bitte unbedingt im Wartebereich sowie während der Klausureinsicht einen Mund-Nasen-Schutz (Hauptinfektionsweg: Tröpfcheninfektion). Als Mindestschutz ist ein Mund-Nasen-Schutz in Form einer sogenannten OP-Maske (keine Alltagsmasken) erforderlich. Alternativ können auch FFP2-Masken getragen werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Einsichtnahme ohne vorherige Anmeldung und Zuweisung eines Zeitfensters oder zu einem anderen als dem zugewiesenen Zeitfenster ausgeschlossen ist.

Wenn Sie den Termin nicht selbst wahrnehmen können, ist die Einsichtnahme in Vertretung möglich (Erforderliche Dokumente: Personalausweis oder Reisepass der Vertreterin/des Vertreters, Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der/des Vertretenen und schriftliche, eigenhändig unterschriebene Vollmacht der/des Vertretenen).

Bei Verstoß gegen die Hygienevorschriften (z. B. fehlender Mund-Nasen-Schutz) wird die Einsichtnahme verweigert bzw. abgebrochen.

Bitte unterstützen Sie uns bei der sicheren Durchführung der Einsichtnahme in die Klausuren.

Mit besten Grüßen

Prof. Dr. Thomas M. Fischer und das RECON-Team

Merkliste für Einsichtnahme

  • Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske)
  • Ausdruck der Terminbestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass und Studierendenausweis
  • Zettel und Stift für Notizen sowie ggf. Taschenrechner (Smartphones dürfen nicht genutzt werden)
  • Vertretung: Eigenen Personalausweis oder Reisepass, Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der/des Vertretenen, unterschriebene Vollmacht der/des Vertretenen zur Einsichtnahme