Strategisches Kostenmanagement (SKM)
Strategisches Kostenmanagement (SKM)
Veranstaltungsübersicht
Seminar Strategisches Kostenmanagement (SKM)
Details folgen
In deutscher Sprache, 2 SWS, 5 ECTS
Dozenierende der Vorlesung
Ansprechpartner am Lehrstuhl
- FACT: Wahlbereich (Aktuelle Fragen aus FACT I oder III)
- Wirtschaftsingenieurwesen: Wahlbereich (Aktuelle Fragen aus FACT I)
Das Lehrmaterial enthält alle vorlesungsrelevanten Systematisierungen, Schemata, Graphiken, Rechenbeispiele und Literaturhinweise. Die Vorlesungsunterlagen werden am ersten Termin zur Verfügung gestellt.
- Aufgaben und Ziele des strategischen Kostenmanagements
- Produkt-, prozess- und ressourcenorientiertes Kostenmanagement
- Strategisches Kostenmanagement als Element des Wertmanagements
- Target Costing
- Life Cycle Costing
- Benchmarking
- Prozesskostenrechnung
- Innovationskostenmanagement
- Komplexitätskostenmanagement
- Kostenmanagement in Restrukturierungsphasen
Unter strategischem Kostenmanagement werden sämtliche Maßnahmen der frühzeitigen und antizipativen Kostenbeeinflussung zur Optimierung des Unternehmenserfolgs und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit verstanden. Dementsprechend bilden Art, Anzahl und Vernetzungsgrad der betrieblichen Ressourcen, Prozesse und Produkte die Ansatzpunkte des strategischen Kostenmanagements für die Optimierung der betrieblichen Leistungen und deren Erstellung. Die Vorlesung informiert über Grundlagen, bedeutsame Instrumente sowie bedeutsame Aufgabenfelder des strategischen Kostenmanagements.
Seminar: 60-minütige Klausur (findet nur im Anschluss an die Vorlesung statt)
Klausur: 100 % des Moduls.
Wie bei allen Veranstaltungen des Lehrstuhls mit schriftlicher Prüfung findet die Einsichtnahme gesammelt für alle Klausuren an einem Termin statt. Der Termin liegt zu Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters, in welchem die Klausur abgelegt wurde (z.B. Klausur geschrieben im WS 2025/2026, Einsichtnahme zu Beginn der Vorlesungszeit von SS 2026) und wird zu Beginn des Folgesemesters auf der Lehrstuhlwebsite unter Organisatorisches bekanntgegeben.
Ein gesonderter Termin zur individuellen Einsichtnahme ist nicht möglich. Die Einsichtnahme kann in Vertretung bei vollständiger Vorlage folgender Dokumente erfolgen:
- Eine schriftliche Vollmacht der zur Einsichtnahme berechtigten Person an die Vertreterin/den Vertreter,
- eine Kopie des Personalausweises der zur Einsichtnahme berechtigten Person (mit Unterschrift) sowie
- ein Lichtbildausweis der Vertreterin/des Vertreters.
jährlich im WS
Präsenzzeit: 30 h, Eigenstudium: 120 h
1 Semester

