Liquiditätssteuerung von Unternehmen und Geschäftsbereichen (LSU)
Liquiditätssteuerung von Unternehmen und Geschäftsbereichen (LSU)
Veranstaltungsübersicht
Modulverantwortlicher: Prof. Dr. Friedrich Sommer
Liquiditätssteuerung in Unternehmen und Geschäftsbereichen
Hinweis
Es steht nur eine begrenzte Platzanzahl zur Verfügung.
Termine
folgen zum Sommersemester 2026
In deutscher Sprache, 2 SWS, 5 ECTS
Dozierende
Ansprechpartner Lehrstuhl
- Modul im Studienbereich FACT-S (Studienstart ab WS 22/23)
- Modul im Vertiefungsbereich FACT II (Studienstart bis WS 21/22)
- Unternehmenssteuerung in Unternehmen und Geschäftsbereichen
- Konzept der „integrierten Unternehmensplanung und -steuerung (GuV, Bilanz Cashflow)“
- Geschäftsmodellspezifische Steuerungsmodelle des Cashflows
- Implikationen für das Working-Capital-Management und die gesamtheitliche Unternehmensfinanzierung
- Veranschaulichung der operativen „integrierten Unternehmenssteuerung“ mit Hilfe des Softwaretools „LucaNet“
- Direkte Liquiditätsplanung auf Wochenbasis (u.a. für die Zahlungsunfähigkeitsprüfung nach IDW S 11)
Die Studierenden erlernen die Grundlagen für eine ganzheitliche, mittel- und kurzfriste Liquiditätssteuerung. Sie wenden hierzu bedeutsame Controlling-Instrumente an.
- Erfolgreicher Abschluss des Bachelor-Moduls „Kostenrechnung und Controlling“ (82350)
- Nicht-konsekutive Lehrveranstaltung
60-minütige Klausur (100%)
Wie bei allen Veranstaltungen des Lehrstuhls mit schriftlicher Prüfung findet die Einsichtnahme gesammelt für alle Klausuren an einem Termin statt. Der Termin liegt zu Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters, in welchem die Klausur abgelegt wurde (z.B. Klausur geschrieben im WS 2025/2026, Einsichtnahme zu Beginn der Vorlesungszeit von SS 2026) und wird zu Beginn des Folgesemesters auf der Lehrstuhlwebsite unter Organisatorisches bekanntgegeben.
Ein gesonderter Termin zur individuellen Einsichtnahme ist nicht möglich. Die Einsichtnahme kann in Vertretung bei vollständiger Vorlage folgender Dokumente erfolgen:
- Eine schriftliche Vollmacht der zur Einsichtnahme berechtigten Person an die Vertreterin/den Vertreter,
- eine Kopie des Personalausweises der zur Einsichtnahme berechtigten Person (mit Unterschrift) sowie
- ein Lichtbildausweis der Vertreterin/des Vertreters.
Jährlich im Sommersemester


