• Navigation überspringen
  • Zur Navigation
  • Zum Seitenende
Organisationsmenü öffnen Organisationsmenü schließen
Friedrich-Alexander-Universität Lehrstuhl für Controlling und Rechnungswesen WiSo
  • FAUZur zentralen FAU Website
  1. Friedrich-Alexander-Universität
  2. Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Suche öffnen
  • Campo
  • StudOn
  • FAUdir
  • Stellenangebote
  • Lageplan
  • Hilfe im Notfall
  1. Friedrich-Alexander-Universität
  2. Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Friedrich-Alexander-Universität Lehrstuhl für Controlling und Rechnungswesen WiSo
Menu Menu schließen
  • Home
  • News
  • Team
  • Lehre
    • Bachelorveranstaltungen
    • Masterveranstaltungen
    • Anerkennung Inland
    • Anerkennung Ausland
    • Gutachten und Empfehlungsschreiben
    Lehre
  • Forschung
    • Publikationen
    • Promovieren am Lehrstuhl
    • Ausrichtung und Kompetenzfelder
    Forschung
  • Kooperationen
    • Akademische Partner
    • Unternehmenspraxis
    • Gastvorträge
    • Wilhelm-Rieger-Gastprofessur
    • think-cell
    Kooperationen
  1. Startseite
  2. Lehre
  3. Anerkennung Inland

Anerkennung Inland

Bereichsnavigation: Lehre
  • Bachelorveranstaltungen
  • Masterveranstaltungen
  • Anerkennung Ausland
  • Anerkennung Inland
  • Gutachten und Empfehlungsschreiben

Anerkennung Inland

Anerkennung von im Inland erbrachten Studienleistungen

Der Lehrstuhl für Rechnungswesen und Controlling eröffnet Studierenden des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft­lichen Fakultät grundsätzlich die Möglichkeit, Prüfungsmodule an einer ausländischen Hochschule abzulegen.

  • Bachelor-Module
    Kostenrechnung und Controlling (KRC)
    Controlling of Business Development (CBD)
  • Master-Module
    im Bereich Controlling und Rechnungswesen

Für die Anerkennung gelten folgende Richtlinien:

  1. Für Bachelor-Anerkennungen werden grundsätzlich nur Bachelor-Module angerechnet. In begründeten Fällen ist die Anrechnung von Master-Modulen für Bachelor-Anerkennungen möglich („Downgrade“).
  2. Für Master-Anerkennungen können nur Master-Module angerechnet werden. Die Anrechnung von Bachelor-Modulen für Master-Anerkennungen ist ausgeschlossen (kein „Upgrade“).

Eine Anerkennung ist grundsätzlich nur möglich, wenn die besuchten Veranstaltungen sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich des zeitlichen Umfangs mit den hiesigen Veranstaltungen vergleichbar sind.

Zur Prüfung der Anrechenbarkeit anderer Studienleistungen wenden Sie sich bitte zur Antragstellung an das Prüfungsamt. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Kurssyllabus
  • zeitlicher Umfang der Veranstaltung (SWS) sowie erzielte Kreditpunkte
  • Art und zeitlicher Umfang der Prüfung
  • Einstufung des Kurses (Undergraduate, Graduate, Studienjahr)

Das Prüfungsamt leitet Ihren Antrag an uns weiter.

Lehrstuhl für Controlling und Rechnungswesen
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Lange Gasse 20
90403 Nürnberg
  • Kontakt/Anfahrt
  • LinkedIn
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Facebook
  • RSS Feed
  • Twitter
  • Xing
  • LinkedIn
Nach oben