Anerkennung Ausland
Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Wichtiger Hinweis
Wenn Sie zur inhaltlichen Überprüfung Modulbeschreibungen, Syllabi, etc. ausländischer Universitäten übersetzen, stellen Sie die Übersetzung bitte in einem separaten Dokument bereit. Fügen Sie auf keinen Fall Ihre eigenen Übersetzungen, z.B. mithilfe von PDF-Werkzeugen, in offizielle Dokumente von Universitäten ein.
Grundsätze der Anrechnung
Der Lehrstuhl für Controlling und Rechnungswesen eröffnet Studierenden des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät grundsätzlich die Möglichkeit, Prüfungsmodule an einer ausländischen Hochschule abzulegen.
Eine Anerkennung ist grundsätzlich nur möglich, wenn die im Ausland besuchten Veranstaltungen sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich des zeitlichen Umfangs mit den hiesigen Veranstaltungen vergleichbar sind.
Bitte senden Sie Ihre Anträge auf Vorabprüfung per E-Mail an wiso-controlling@fau.de. Bitte fügen Sie hierbei sämtliche Dokumente (Antrag plus Anlagen) in einem PDF zusammen.
- Kostenrechnung und Controlling (KRC)
- Controlling of Business Development (CBD)
Für Bachelor-Anerkennungen werden grundsätzlich nur Bachelor-Module angerechnet. In begründeten Fällen ist die Anrechnung von Master-Modulen für Bachelor-Anerkennungen möglich („Downgrade“).
Master-Module im Bereich Controlling und Rechnungswesen
Für Master-Anerkennungen können nur Master-Module angerechnet werden. Die Anrechnung von Bachelor-Modulen für Master-Anerkennungen ist ausgeschlossen (kein „Upgrade“).
Vor dem Auslandsaufenthalt
Für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist es zwingend erforderlich, vor Antritt des Auslandsstudiums mit dem zuständigen Fachbetreuer Rücksprache zu halten und eine Studienvereinbarung über die an der ausländischen Hochschule abzulegenden Prüfungen (sog. „Learning Agreement“) abzuschließen.
Zur Prüfung der Anrechenbarkeit ausländischer Studienleistungen benötigen wir die folgenden Informationen, welche Sie bitte bei den zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeitern oder im Sekretariat des Lehrstuhls einreichen. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.
- Kurssyllabus in deutscher oder englischer Sprache (andernfalls bitte Übersetzung beifügen)
- zeitlicher Umfang der Veranstaltung (SWS) sowie Anzahl der zu erzielenden Kreditpunkte (z. B. ECTS)
- Art und zeitlicher Umfang der Prüfung
- Einstufung des Kurses (Undergraduate, Graduate, Studienjahr)
Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bis spätestens 4 Wochen vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes bei uns ein. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens zwei Wochen.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland wenden Sie sich bitte an die zuständige Studiengangskoordination, die alle von Ihnen im Ausland erbrachten Noten umrechnen wird.