Einsichtnahme der Klausuren des Wintersemesters 2021/22 am 29.04.2022

Liebe Studierende,

die Einsichtnahme der Klausuren des Lehrstuhls für Rechnungswesen und Controlling im Wintersemester 2021/22 ist für Freitag, den 29.04.2022, anberaumt.

Die Einsichtnahme ist nur nach Anmeldung während eines individuell zugewiesenen Zeitfensters möglich. Die Anmeldung zur Klausureinsicht erfolgt zwischen dem 01.04.2022 und 22.04.2022, 12:00 Uhr. Bitte nutzen Sie hierzu die auf StudOn hinterlegte Tabelle (https://www.studon.fau.de/crs3427520.html). Von weiteren Anfragen bitten wir abzusehen.

Die Zuteilung des Raums sowie der individuellen Zeitfenster erfolgt im Anschluss per E-Mail. Bitte bringen Sie zur Klausureinsicht einen Ausdruck der Bestätigung des Einsichtnahmetermins und einen Personalausweis oder Reisepass sowie den Studierendenausweis mit.

Auskünfte zur Bewertung der Klausur werden, mit Ausnahme des jeweiligen Notenschlüssels, vor Ort nicht erteilt. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass zur Vermeidung von COVID-19-Infektionen und aus Hygienegründen vor Ort keine Musterlösung bereitgestellt werden kann. Machen Sie sich bitte während der Einsichtnahme zu möglichen Einwänden Notizen und stellen Sie Ihre Fragen zur Bewertung Ihrer Klausur per Mail an die jeweilige Betreuerin/den jeweiligen Betreuer im Anschluss an die Einsichtnahme. Das Abfotografieren der Klausuren ist nicht gestattet und führt bei Verstoß zum Abbruch der Einsichtnahme.

Aufgrund der Maßnahmen zur Einschränkung der COVID-19-Pandemie sind bei der Einsichtnahme die üblichen Hygienevorschriften der FAU einzuhalten. Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Informationen auf der FAU-Website Richtlinien zur Hygiene bzw. auf der Website des Sachgebietes Arbeitssicherheit.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Einsichtnahme ohne vorherige Anmeldung und Zuweisung eines Zeitfensters oder zu einem anderen als dem zugewiesenen Zeitfenster ausgeschlossen ist.

Wenn Sie den Termin nicht selbst wahrnehmen können, ist die Einsichtnahme in Vertretung möglich (erforderliche Dokumente: Personalausweis oder Reisepass der Vertreterin/des Vertreters, Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der/des Vertretenen und schriftliche, eigenhändig unterschriebene Vollmacht der/des Vertretenen).

Bei Verstoß gegen die Hygienevorschriften wird die Einsichtnahme verweigert bzw. abgebrochen.

Bitte unterstützen Sie uns bei der sicheren Durchführung der Einsichtnahme in die Klausuren.

Mit besten Grüßen

Prof. Dr. Thomas M. Fischer und das RECON-Team

 

Merkliste für Einsichtnahme

  • Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske)
  • Ausdruck der Terminbestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass und Studierendenausweis
  • Zettel und Stift für Notizen sowie ggf. Taschenrechner (Smartphones dürfen nicht genutzt werden)
  • Bei Vertretung zusätzlich: Eigener Personalausweis oder Reisepass, Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der/des Vertretenen, unterschriebene Vollmacht der/des Vertretenen zur Einsichtnahme